Hat man sich für einen Studentenjob entschieden, sollte in jedem Fall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten:
- der Vertrag muss bis spätestens 6 Wochen nach Arbeitsbeginn von beiden Seiten unterschrieben werden.
- Der Arbeitsvertrag sollte auf jedem Fall folgende Punkte beinhalten:
- Den Name und die Anschrift der Vertragsparteien
- Den Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung
- die geplante Dauer der Beschäftigung bei einem befristeten Vertrag
- den Arbeitsort
- eine Beschreibung der Tätigkeit
- die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich von Zuschlägen
- vereinbarte Arbeitszeit
- Die Anzahl der Urlaubstage
- Die Kündigungsfristen
- Einen Hinweis auf für dieses Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Der Arbeitsvertrag ist aber auch wenn ein oder mehrer der aufgeführten Punkte fehlen gültig. Im Streitfall kann es sich jedoch für den Arbeitgeber negativ vor Gericht auswirken.