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Der Arbeitsvertrag
Hat man sich für einen Studentenjob entschieden, sollte in jedem Fall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten:
  • der Vertrag muss bis spätestens 6 Wochen nach Arbeitsbeginn von beiden Seiten unterschrieben werden.
  • Der Arbeitsvertrag sollte auf jedem Fall folgende Punkte beinhalten:
    • Den Name und die Anschrift der Vertragsparteien
    • Den Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung
    • die geplante Dauer der Beschäftigung bei einem befristeten Vertrag
    • den Arbeitsort
    • eine Beschreibung der Tätigkeit
    • die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich von Zuschlägen
    • vereinbarte Arbeitszeit
    • Die Anzahl der Urlaubstage
    • Die Kündigungsfristen
    • Einen Hinweis auf für dieses Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Der Arbeitsvertrag ist aber auch wenn ein oder mehrer der aufgeführten Punkte fehlen gültig. Im Streitfall kann es sich jedoch für den Arbeitgeber negativ vor Gericht auswirken.
Vorlagen für Arbeitsverträge
Vorlagen für Arbeitsverträge gibt es beispielsweise hier:
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