Muß man sich versichern?Ja, alle Arbeitnehmer, also auch Praktikanten, Auszubildende, Rentner und auch Studenten.
Krankenversicherung:
Die Krankenversicherung erstattet den versicherten Personen die bei Unfällen oder Krankheiten entstehenden Kosten.
Rentenversicherung:
Möchtest du einmal einen Anspruch aus der Rentenversicherung haben, so musst du zumindest einmal Beiträge gezahlt haben.
Unfallversicherung:
Studenten müssen werden des Besuchs der Hochschulen unfallversichert sein. Dies gilt auch für Schüler, sowie einige Selbständige.
Wer ist versicherungsfrei?Personen mit geringem Einkommen sind versicherungfrei wie beispielsweise die so genannten geringfügig Beschäftigten mit einem Einkommen bis zu 400,- Euro pro Monat. Das sind die sogenannten Mini-Jobs.
Diese Personen sind in der Regel kostenfrei familienversichert und unterliegen der Versicherungsfreiheitsgrenze nach § 8 I Nr. 1 SGB IV. Der Arbeitsgeber muss für diese Personen aber trotzdem Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13% und zur Rentenversicherung in Höhe von 15% abführen. Natürlich kann sich derjenige, der einen Mini-Job tätigt, auch freiwillig versichern oder privat absichern. In diesem Fall muss der Arbeitgeber keine 13% Krankenversicherungspauschale abführen.